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Nachlass-richtig!

Leistungen · Testamentsvollstreckung

Ihr letzter Wille – verlässlich und über Jahre hinweg umgesetzt.

Eine Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass genau das geschieht, was Sie festgelegt haben – strukturiert, nachvollziehbar und ohne dass sich Angehörige um jede Einzelheit selbst kümmern müssen.

Carola Hanemann, Gründerin von Nachlass-richtig!

Vielleicht erkennen Sie sich hier wieder

„Ich möchte heute schon festlegen, dass später jemand Neutrales den Überblick behält.“

„Wir sind mehrere Erben – ich wünsche mir eine Person, die das strukturiert umsetzt.“

„Unsere Organisation wurde bedacht und braucht eine verlässliche Abwicklung.“

Zum Einstieg

Sie entscheiden heute, wer später den Überblick behält.

Ein Testament regelt, was geschehen soll. Eine Testamentsvollstreckung regelt, dass es auch wirklich geschieht – und zwar so, wie Sie es gewollt haben, unabhängig davon, ob sich Erb:innen untereinander einig sind. Die von Ihnen bestimmte Person setzt Ihren letzten Willen strukturiert um und steht dabei allen Beteiligten als fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Das ist kein Misstrauen gegenüber der eigenen Familie. Es ist eine bewusste Entscheidung für Klarheit – gerade dann, wenn mehrere Erb:innen beteiligt sind, Vermögen über einen längeren Zeitraum verwaltet werden soll oder eine neutrale, außenstehende Person schlicht guttut.

Ausgangslage

Für wen das relevant ist

  • Sie möchten vorsorglich eine Testamentsvollstreckung für Ihren eigenen Nachlass vorsehen.

  • Sie sind Erbin oder Erbe, und in einem Testament wurde eine Testamentsvollstreckung angeordnet.

  • Eine Stiftung oder gemeinnützige Organisation ist als Erbin eingesetzt und benötigt eine neutrale Abwicklung.

  • In der Familie gibt es besondere Konstellationen – etwa minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige –, in denen eine neutrale Person entlastet.

Was das konkret bedeutet

Was Testamentsvollstreckung bedeutet – und wann sie sinnvoll ist

Bei einer Testamentsvollstreckung setzt eine von der Erblasserin oder dem Erblasser bestimmte Person den letzten Willen um – unabhängig davon, ob sich Erb:innen untereinander einig sind. Das entlastet Angehörige spürbar, gerade in einer emotional ohnehin belastenden Zeit, in der viele organisatorische Aufgaben gleichzeitig anstehen.

Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn mehrere Erb:innen beteiligt sind, wenn Vermögen über einen längeren Zeitraum verwaltet werden soll, wenn eine Stiftung oder Organisation bedacht wird oder wenn schlicht eine neutrale, strukturierte Umsetzung gewünscht ist – ohne dass sich Familienmitglieder gegenseitig belasten müssen. Auch bei komplexerem Vermögen, etwa mit mehreren Immobilien oder Beteiligungen, schafft eine klare Zuständigkeit Ordnung.

Begriffe kurz erklärt

Testamentsvollstreckung
Erbengemeinschaft
Vermächtnis

Aufgaben

Welche Aufgaben übernommen werden können

  • Umsetzung des letzten Willens im Rahmen der zulässigen Tätigkeit – geordnet und nachvollziehbar dokumentiert.

  • Kommunikation mit allen Beteiligten, Behörden, Banken und Versicherungen.

  • Umgang mit Immobilien und weiteren Vermögenswerten im Nachlass.

  • Erfassung von Vermögen und Verbindlichkeiten als Grundlage der Verwaltung.

  • Koordination externer Fachleute, wenn rechtliche oder steuerliche Fragen entstehen.

  • Strukturierte Dokumentation des gesamten Ablaufs für alle Beteiligten.

  • Neutrale Position, die Spannungen innerhalb einer Erbengemeinschaft entlastet.

Welche Rolle ich übernehme

Was passiert praktisch, wenn ich als Testamentsvollstreckerin eingesetzt bin?

Nach dem Erbfall verschaffe ich mir zunächst einen vollständigen Überblick über den Nachlass: Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Immobilien, laufende Verträge. Darauf aufbauend setze ich die im Testament festgelegten Regelungen um – dokumentiert und für alle Beteiligten nachvollziehbar.

Während der gesamten Laufzeit bin ich feste Ansprechpartnerin für Erb:innen, Banken, Versicherungen und Behörden. Entstehen rechtliche oder steuerliche Fragen, kläre ich diese nicht selbst, sondern binde rechtzeitig passende Fachleute ein – damit die Umsetzung rechtlich sauber bleibt und Sie sich auf die Struktur verlassen können.

Ablauf

So gehe ich vor

  1. 1

    Erstgespräch

    Wir klären unverbindlich Ihre Situation oder die des Nachlasses.

  2. 2

    Überblick

    Ich verschaffe mir ein vollständiges Bild von Nachlass und letztem Willen.

  3. 3

    Umsetzung

    Der letzte Wille wird strukturiert und dokumentiert umgesetzt.

  4. 4

    Kommunikation

    Ich halte alle Beteiligten, Behörden und Institutionen im Bild.

  5. 5

    Abschluss

    Nachvollziehbare Dokumentation und geordneter Abschluss für alle Seiten.

Was ich nicht anbiete

Ich biete keine Rechts- oder Steuerberatung an und treffe keine rechtlichen Auslegungsentscheidungen in eigener Sache. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen im Rahmen der Testamentsvollstreckung arbeite ich eng mit entsprechend befugten Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen zusammen.

Mein Netzwerk

Für rechtliche, steuerliche oder immobilienspezifische Fragen binde ich passende Fachleute aus meinem deutschlandweiten Netzwerk ein – abgestimmt auf den jeweiligen Nachlass.

Carola Hanemann

Struktur und Verlässlichkeit, wenn es darauf ankommt.

Ich übernehme Testamentsvollstreckungen für Privatpersonen, Familien und Organisationen – mit einer strukturierten, dokumentierten Arbeitsweise und einem breiten Netzwerk im Hintergrund. Mein Ziel: Der letzte Wille wird im Rahmen der zulässigen Tätigkeit umgesetzt, und alle Beteiligten haben zu jedem Zeitpunkt einen klaren Überblick – nicht durch vage Versprechen, sondern durch nachvollziehbare Dokumentation.

  • Strukturierte, dokumentierte Vorgehensweise über die gesamte Laufzeit
  • Deutschlandweites Netzwerk aus Rechts-, Steuer- und Immobilienexpert:innen
  • Neutrale Position, gerade bei mehreren Erb:innen oder Organisationen als Erbin

Für Fachkolleg:innen

Sie sind Rechtsanwältin, Notar oder Steuerberaterin und suchen für ein Mandat eine verlässliche Testamentsvollstreckerin? Ich freue mich über den fachlichen Austausch und ein kurzes, unverbindliches Kennenlernen.

Sprechen wir über Ihre Testamentsvollstreckung.

In einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wie eine Testamentsvollstreckung zu Ihrer Situation passt.